Gesetzlich oder Privat versichert?

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Kostenübernahme: So funktioniert’s

Für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre):
Die Kosten für die logopädische Behandlung werden
in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Für Erwachsene:

Gesetzlich Versicherte: Sie zahlen 10 % der Gesamtkosten der Heilmittelverordnung zuzüglich
10 € Rezeptgebühr
. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie bitte zu Beginn der Behandlung Ihren Befreiungsausweis vor.


Wer stellt die Heilmittelverordnung (Rezept) aus?

Eine logopädische Behandlung kann von folgenden Ärzt:innen verordnet werden:

  • Kinder- und Jugendärzt:innen
  • Allgemeinmediziner:innen
  • HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Pädaudiolog:innen
  • Kieferorthopäd:innen/Zahnärzt:innen
  • Neurolog:innen
Privat versicherte Patient:innen

Auch als Privatversicherte:r sind Sie bei uns in den besten Händen!


Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Unsere Honorare entsprechen dem 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.


Wichtig: Die Kostenübernahme klären Sie bitte direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit den notwendigen Unterlagen.


Transparenz ist uns wichtig: Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Honorarsätzen besuchen Sie gerne: www.privatpreise.de


Wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten – Ihre Gesundheit steht bei uns im Mittelpunkt!