Gesetzlich oder Privat versichert?
Gesetzlich versicherte Patient:innen
Kostenübernahme: So funktioniert’s
Für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre):
Die Kosten für die logopädische Behandlung werden
in der Regel vollständig von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für Erwachsene:
Gesetzlich Versicherte: Sie zahlen
10 % der Gesamtkosten der Heilmittelverordnung
zuzüglich
10 € Rezeptgebühr. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie bitte zu Beginn der Behandlung Ihren Befreiungsausweis vor.
Wer stellt die Heilmittelverordnung (Rezept) aus?
Eine logopädische Behandlung kann von folgenden Ärzt:innen verordnet werden:
- Kinder- und Jugendärzt:innen
- Allgemeinmediziner:innen
- HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Pädaudiolog:innen
- Kieferorthopäd:innen/Zahnärzt:innen
- Neurolog:innen
Privat versicherte Patient:innen
Auch als Privatversicherte:r sind Sie bei uns in den besten Händen!
Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Unsere Honorare entsprechen dem 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.
Wichtig: Die Kostenübernahme klären Sie bitte direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit den notwendigen Unterlagen.
Transparenz ist uns wichtig: Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Honorarsätzen besuchen Sie gerne: www.privatpreise.de
Wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten –
Ihre Gesundheit steht bei uns im Mittelpunkt!


